Produktinformationen
Konstruktionsvollholz (KVH)
Mit dem Begriff Konstruktionsvollholz wird Bauschnittholz, welches veredelt ist, bezeichnet. Konstruktionsvollholz muss aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Überwachungsgemeinschaft und dem Bund Deutscher Zimmermeister erhöhte Qualitätsanforderungen gegenüber der DIN 4074 erfüllen.
Konstruktionsvollholz wird aus Nadelvollholzkanthölzern hergestellt, wobei es sich entweder um Fichte, Douglasie, Lärche, Tanne oder Kiefer handelt. Zudem wird zwischen Konstruktionsvollhölzern für den sichtbaren und für den nicht-sichtbaren Bereich differenziert.
Im Allgemeinen handelt es sich bei Konstruktionsvollholz um ein keilgezinktes Produkt, welches aus Vollholz von Nadelbäumen hergestellt wird. Grundsätzlich können hierdurch nahezu alle gewünschten Längen produziert werden.
Konstruktionsvollholz Vorgaben
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Keilzinkenverbindungen den Vorgaben der EN 385 entsprechen. Zudem sind für Konstruktionsvollhölzer in der EN 338 spezifische Kennwerte für die Rohdichte sowie die Steifigkeit und die Festigkeit vorgegeben. Dabei werden Bauschnitthölzer in Deutschland gemäß der DIN 4074-1 in Rekurs auf Dimension und Querschnittsnorm in differente Produktklassen eingeteilt: Kantholz, Holzbalken, Balkenschnittholz, Holzbretter, Holzbohlen und Holzlatten.
Eigenschaften von Konstruktionsvollholz
Neben seiner geringen Dichte sind für Konstruktionsvollholz auch eine gute Verarbeitbarkeit, hohe Steifigkeit, Tragfähigkeit und Beständigkeit charakteristisch. Die weiteren Eigenschaften variieren je nach Art des Holzes und den jeweiligen Holzanteilen (Splintholz, Kernholz), sowie dem Holzschutz, der Verarbeitung und weiteren Faktoren.
So sind in Deutschland nach der DIN 1052 lediglich bestimmte Holzarten zugelassen (Kiefer, Eiche, Buche), um für tragende Zwecke eingesetzt zu werden. Im Bauwesen wird Konstruktionsvollholz vor allem im Rohbau eingesetzt — zum Reparieren und Errichten von Dachkonstruktionen, für Neubau und Reparatur von Fachwerkhäusern, sowie zur Montage von Fertighäusern. Zuständig für derartige Arbeiten sind Zimmermänner.